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Auswertung der Ausstellung vom 6. bis 15. September 2020
Während der Ausstellung zur Fortschreibung des Strukturkonzeptes Warnemünde hatten die Besucher die Möglichkeit bestimmte Themen als besonders wichtig zu markieren. Dafür stand jedem Besucher in Form von Klebepunkten insgesamt 5 Stimmen zur Verfügung, um Themenkomplexe hervorzuheben. Die Anzahl der Stimmen wurde dafür bewusst auf 5 begrenzt, damit die Besucher eine für sich persönliche Hierarchie erstellen können, sodass eine Gewichtung der Themenkomplexe erfolgen kann.
Wohnraumbereitstellung und vor allem preiswerter Wohnraum sind die Kernanliegend der Ausstellungsbesucher in HF 5. Wie schon beim Thema Tourismus ist auch hier in Form von Ziel 3: „keine weiteren FeWo und die Umwandlung von Dauerwohnungen in FeWo verhindern“ (21) das wichtigste Thema, fast genauso viele Stimmen hat das Ziel 5: „preiswerten Wohnraum erhalten“ (19) bekommen Neubautätigkeit in Warnemünde beschäftigt die Bürger ebenfalls, so erhält das Ziel 11: „begrenzter Neubau von Wohnraum, dabei haben Mietwohnungen Vorrang“ (13) eben-falls viel ZustimmungInsgesamt fünf Ziele im Handlungsfeld Wohnen erhalten keine Priorisierung, darunter fällt unter anderem erneut die soziale Erhaltungssatzung (Ziel 6), das Ziel 10: „Außenbe-reiche und näheres Wohnumfeld barrierefrei gestalten“ und sehr überraschend auch das Ziel 8: „Wohnungs- und Gebäudebestände an altersgerechtes und barrierefreies Wohnen anpassen“, gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung Warnemündes sollte dieses Thema eigentlich von großer Relevanz sein.
Die bisher diskutierten Ziele
1. Die Wohnungsbestände erhalten, vor allem Mietwohnungsbestände.
2. Bestehende Wohnungsstrukturen, Nachbarschaften und Wohnmilieus stärken und neue Wohnformen etablieren.
3. Keine weiteren Ferienwohnungen und Umwandlung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen verhindern.
4. Bebauungsplan „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“ umsetzen.
5. Preiswerten Wohnraum erhalten.
6. Soziale Erhaltungssatzung (gem. § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2 BauGB) stärken und ggf. räumlich erweitern.
7. Die Wohnungsbestandsgebiete weiterentwickeln und nach neuen Standards modernisieren, ohne die angestammte Bewohnerschaft zu verdrängen.
8. Die Wohnungs- und Gebäudebestände an altengerechtes und barrierefreies / barrierearmes Wohnen anpassen.
9. Die Mietwohnungsbestände an aktuelle Wohnstandards für junge Familien anpassen und erneuern.
10. Die Außenhausbereiche und das nähere Wohnumfeld barrierefrei / barrierearm gestalten.
11. Begrenzter Neubau von Wohnraum, dabei haben Mietwohnungen am Standort Warnemünde Vorrang.
12. Bedarfsgerechten und differenzierten Wohnungsneubau realisieren (Wohnform, -größe, -ausstattung, Preis).
13. Quartiersnahe Versorgungsangebote für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf ausbauen sowie kleinteilige, quartiersbezogene Nahversorgungsangebote stärken.
14. Ein familienfreundliches Wohnumfeld stärken und ausbauen.
15. Kinder- und jugendgerechte Spiel- und Freizeitangebote ausbauen.